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MÄRZ, 2016
Ein neues Gesetz in Bezug auf Datenschutz im Internet wurde letztes Jahr im Bundestag verabschiedet und ist nun rechtskräftig. An dieser Stelle möchte ich Ihnen einen Artikel vom 29. Februar 2016 der Website Check GmbH aus Saarbrücken empfehlen. Hierin heißt es:
Der wichtigste Teil des Gesetzes, also die Abmahnfähigkeit von Datenschutzverstößen durch Verbraucherschutzvereine, ist bereits am 24. Februar 2016 in Kraft getreten.
Das Veröffentlichen einer Datenschutzerklärung sollten Internetseitenbetreiber spätestens jetzt als Pflicht verstehen. Eine stiefmütterliche Handhabe kann teuer werden. Ein erster Schritt wäre, diese rechtlich überprüfen bzw. erstmalig erstellen zu lassen. Hier würde ich auch kein Risiko eingehen und mir was von anderen Webseiten zusammen kopieren, nach dem Motto „wird schon stimmen“. Der Schuß kann im Zweifelsfall nicht nur nach hinten los gehen, sondern auch viel Geld kosten.
Die Pflicht einer Datenschutzerklärung auf Internetseiten existiert ja nicht erst seit gestern. Dennoch sehe ich auf vielen Webseiten, dass sie entweder komplett fehlt, lückenhaft im Impressum oder in den AGB versteckt ist.
Braucht jede Webseite eine Datenschutzerklärung und wie kann diese nach Möglichkeit rechtskonform gestaltet werden?
Nun, auch hier ein aufschlussreicher Artikel der Website Check GmbH vom 20. Februar 2015.
Noch ein Hinweis in eigener Sache: Webdesigner sind weder Rechtsberater noch Ersteller von Rechtstexten wie Impressum und Datenschutzerklärung. Dies gehört in die Hände von Anwälten, die sich auf dieses Fachgebiet spezialisiert haben.
Ich kann und darf hier nur eine Empfehlung aussprechen, aber keine Rechtsberatung leisten.