Abmahnung vermeiden: Wie Sie die Impressumspflicht auf Facebook, Twitter und Google+ erfüllen können

18. Juni 2014

Wer als Selbstständiger oder Unternehmer fröhlich und rege auf seiner Firmenseite bei Facebook, Twitter und Google+ postet, liegt sicherlich voll im Trend, sollte aber auch dafür Sorge tragen, eine rechtmäßige Anbieterkennzeichnung zu veröffentlichen. Hier machen es einem die sozialen Netzwerke leider nicht immer einfach und manch einer verzichtet dann lieber auf eine social media Seite.

Wie es dennoch funktionieren kann und man einer Abmahnung aus dem Weg gehen kann, zeigt die Website-Check GmbH aus Saarbrücken, die auf genau solche Themen u.a. spezialisiert ist. Unter diesem Link finden Sie eine ausführliche Anleitung der Website-Check GmbH zum Integrieren eines Impressums oder eines Links zum Impressum der eigenen Firmenseite, damit auch Sie in Zukunft fröhlich weiter posten können.

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