Datenschutzerklärung – ein Hinweis für Webseitenbetreiber

Datenschutzerklärung – ein Hinweis für Webseitenbetreiber

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MÄRZ, 2016

Ein neues Gesetz in Bezug auf Datenschutz im Internet wurde letztes Jahr im Bundestag verabschiedet und ist nun rechtskräftig. An dieser Stelle möchte ich Ihnen einen Artikel  vom 29. Februar 2016 der Website Check GmbH aus Saarbrücken empfehlen. Hierin heißt es:

Der wichtigste Teil des Gesetzes, also die Abmahnfähigkeit von Datenschutzverstößen durch Verbraucherschutzvereine, ist bereits am 24. Februar 2016 in Kraft getreten.

Das Veröffentlichen einer Datenschutzerklärung sollten Internetseitenbetreiber spätestens jetzt als Pflicht verstehen. Eine stiefmütterliche Handhabe kann teuer werden. Ein erster Schritt wäre, diese rechtlich überprüfen bzw. erstmalig erstellen zu lassen. Hier würde ich auch kein Risiko eingehen und mir was von anderen Webseiten zusammen kopieren, nach dem Motto „wird schon stimmen“. Der Schuß kann im Zweifelsfall nicht nur nach hinten los gehen, sondern auch viel Geld kosten.

Die Pflicht einer Datenschutzerklärung auf Internetseiten existiert ja nicht erst seit gestern. Dennoch sehe ich auf vielen Webseiten, dass sie entweder komplett fehlt, lückenhaft im Impressum oder in den AGB versteckt ist.

Braucht jede Webseite eine Datenschutzerklärung und wie kann diese nach Möglichkeit rechtskonform gestaltet werden?

Nun, auch hier ein aufschlussreicher Artikel der Website Check GmbH vom 20. Februar 2015.

Noch ein Hinweis in eigener Sache: Webdesigner sind weder Rechtsberater noch Ersteller von Rechtstexten wie Impressum und Datenschutzerklärung. Dies gehört in die Hände von Anwälten, die sich auf dieses Fachgebiet spezialisiert haben.

Ich kann und darf hier nur eine Empfehlung aussprechen, aber keine Rechtsberatung leisten.

Wie wichtig sind Impressum und Datenschutzerklärung auf der Website?

Wie wichtig sind Impressum und Datenschutzerklärung auf der Website?

Abmahnung vermeiden:
mangelnde und fehlende Rechtstexte auf Websites

Impressum… Datenschutzerklärung…

So was haben Sie bestimmt schon mal gesehen. Und sich beim Lesen zu Tode gelangweilt? „Ich will doch nur spielen“ – wird sich so mancher denken, der mit einer (angeblich!) rein privaten Website an den Start geht. Wozu also dieser staubtrockene Sermon, der doch bestenfalls für Gewerbetreibende Pflicht sein kann? Daneben! Die Grenzen sind fließend, und so mancher „Privatmensch“ stand da schon im Regen – wollte er doch nur ein paar seiner gelungenen Photoshop designten Fotos übers Internet anbieten.

Hungrige Rechtsanwälte und zwielichtige „Schutzvereine“ warten nur auf eine solche Steilvorlage, um die berüchtigte „Abmahnung“ vom Stapel zu lassen. Wenn sie erst mal im Briefkasten steckt, bedeutet das eine Menge Ärger.

Geschäftsmäßig handelt nach dem Gesetz, wer eine Tätigkeit auf Dauer und zur Erzielung von Einnahmen anlegt. Und alleine darüber lässt sich trefflich streiten! Den Abmahnanwälten ist jede noch so wackelige Begründung recht. Dann handelt bereits derjenige gewerblich, der nur die bloßen Servergebühren erwirtschaften möchte und dazu Werbebanner auf seiner Seite zulässt. Besser, man lässt es gar nicht so weit kommen. Wer irgendwo in der kleingewerblichen bis halbprivaten Grauzone mitschwimmen möchte, muss gar nicht mal so weit ausholen, um den Haien den Appetit zu verderben. Es reicht die Angabe des richtigen Namens und der ladungsfähigen Anschrift, der eMail-Adresse und einer Erklärung, dass man für den eigenen Inhalt die medienrechtliche Verantwortung übernimmt.

Spätestens mit der Gewerbeanmeldung kommt aber niemand mehr um ein professionell erstelltes Impressum herum. Nach dem Telemediengesetz muss der Besucher umfassend über alle Personalia des Betreiberunternehmens informiert werden. Außerdem kommen datenschutzrechtliche Belange zum Tragen, die Informations- und Belehrungspflichten begründen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]Eine Datenschutzerklärung muss her – und zwar unabhängig vom Impressum! Sie darf also nicht nur ein Teil eines Impressums sein, sondern muss gut sichtbar und separat  aufzurufen sein. Für jede Verwendung personenbezogener Daten (dazu zählen ebenfalls „Cookies“, „Google-Analytics“ oder auch bloß „verlinkte“ Funktionen sozialer Netzwerke wie Facebook, Google plus, Google Maps, Youtube, etc.) bedarf es der Aufklärung des Webseiten-Benutzers. Die auf der Website genutzten Verfahren zur Erhebung von Daten sind diesem anzuzeigen.

Riskieren Sie keine Abmahnung

Wer es versäumt, riskiert saftige Bußgelder sowie im Allgemeinen mehrere tausend Euro Abmahnkosten. Planzeit media kooperiert in diesen Fragen mit einer seriösen und versierten Gesellschaft, die rechtssichere Texte (Impressum und Datenschutzerklärung) individuell durch Fachanwälte erstellen lässt und das bereits ab 300,00 Euro zzgl. 19% Mehrwertsteuer.
Im Vergleich zu einer dicken Abmahnsumme ein denkbar kleiner Beitrag.

Möchten auch Sie beruhigt schlafen können und Ihren Online-Auftritt in Sachen Datenschutzerklärung und Impressum rechtskonform wissen, dann melden Sie sich doch bitte einfach.

Insbesondere wenn Ihre Webseite mit WordPress erstellt wurde, Ihr Webdesigner schon vor Jahren ausgewandert ist, und Sie nicht wissen wie Sie diese Texte online stellen können, kann das Implementieren durch planzeit media mit Sicherheit übernommen werden.

Relaunch Website Autohaus

Relaunch Website Autohaus

Full responsive Website Gestaltung, optimiert für Mobiltelefone und Tablets

 

Website: autohaus-buschmann.de
Webdesigner: planzeit media berlin
CMS: WordPress
Fotos: Ute Herzog, planzeit media

Auch hier war man das ständige Aufziehen der Website auf kleinen Displays satt.
Ohne Zoomen und hin und her bewegen sollte ein Relaunch der Website erfolgen.

Die Homepage von Autohaus Buschmann wurde daher so umgestaltet, dass sie nun auf sämtlichen Displaygrößen optimal dargestellt wird, ohne dass Texte und Bilder ständig manuell vergrößert werden müssen.

Die Bedienbarkeit der Website, insbesondere auf Smartphones, ist nun deutlich erleichtert.

Seit 2015 bestraft google sogar Webseiten mit einem schlechteren Ranking, die nicht responsive sind. Um dem entgegenzuwirken ist eine schnellstmögliche responsive Anpassung nicht nur sinnvoll, sondern für manche Branchen auch überlebenswichtig.