


Wie wichtig sind Impressum und Datenschutzerklärung auf der Website?
Abmahnung vermeiden:
mangelnde und fehlende Rechtstexte auf Websites
Impressum… Datenschutzerklärung…
So was haben Sie bestimmt schon mal gesehen. Und sich beim Lesen zu Tode gelangweilt? „Ich will doch nur spielen“ – wird sich so mancher denken, der mit einer (angeblich!) rein privaten Website an den Start geht. Wozu also dieser staubtrockene Sermon, der doch bestenfalls für Gewerbetreibende Pflicht sein kann? Daneben! Die Grenzen sind fließend, und so mancher „Privatmensch“ stand da schon im Regen – wollte er doch nur ein paar seiner gelungenen Photoshop designten Fotos übers Internet anbieten.
Hungrige Rechtsanwälte und zwielichtige „Schutzvereine“ warten nur auf eine solche Steilvorlage, um die berüchtigte „Abmahnung“ vom Stapel zu lassen. Wenn sie erst mal im Briefkasten steckt, bedeutet das eine Menge Ärger.
Geschäftsmäßig handelt nach dem Gesetz, wer eine Tätigkeit auf Dauer und zur Erzielung von Einnahmen anlegt. Und alleine darüber lässt sich trefflich streiten! Den Abmahnanwälten ist jede noch so wackelige Begründung recht. Dann handelt bereits derjenige gewerblich, der nur die bloßen Servergebühren erwirtschaften möchte und dazu Werbebanner auf seiner Seite zulässt. Besser, man lässt es gar nicht so weit kommen. Wer irgendwo in der kleingewerblichen bis halbprivaten Grauzone mitschwimmen möchte, muss gar nicht mal so weit ausholen, um den Haien den Appetit zu verderben. Es reicht die Angabe des richtigen Namens und der ladungsfähigen Anschrift, der eMail-Adresse und einer Erklärung, dass man für den eigenen Inhalt die medienrechtliche Verantwortung übernimmt.
Spätestens mit der Gewerbeanmeldung kommt aber niemand mehr um ein professionell erstelltes Impressum herum. Nach dem Telemediengesetz muss der Besucher umfassend über alle Personalia des Betreiberunternehmens informiert werden. Außerdem kommen datenschutzrechtliche Belange zum Tragen, die Informations- und Belehrungspflichten begründen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]Eine Datenschutzerklärung muss her – und zwar unabhängig vom Impressum! Sie darf also nicht nur ein Teil eines Impressums sein, sondern muss gut sichtbar und separat aufzurufen sein. Für jede Verwendung personenbezogener Daten (dazu zählen ebenfalls „Cookies“, „Google-Analytics“ oder auch bloß „verlinkte“ Funktionen sozialer Netzwerke wie Facebook, Google plus, Google Maps, Youtube, etc.) bedarf es der Aufklärung des Webseiten-Benutzers. Die auf der Website genutzten Verfahren zur Erhebung von Daten sind diesem anzuzeigen.
Riskieren Sie keine Abmahnung
Wer es versäumt, riskiert saftige Bußgelder sowie im Allgemeinen mehrere tausend Euro Abmahnkosten. Planzeit media kooperiert in diesen Fragen mit einer seriösen und versierten Gesellschaft, die rechtssichere Texte (Impressum und Datenschutzerklärung) individuell durch Fachanwälte erstellen lässt und das bereits ab 300,00 Euro zzgl. 19% Mehrwertsteuer.
Im Vergleich zu einer dicken Abmahnsumme ein denkbar kleiner Beitrag.
Möchten auch Sie beruhigt schlafen können und Ihren Online-Auftritt in Sachen Datenschutzerklärung und Impressum rechtskonform wissen, dann melden Sie sich doch bitte einfach.
Insbesondere wenn Ihre Webseite mit WordPress erstellt wurde, Ihr Webdesigner schon vor Jahren ausgewandert ist, und Sie nicht wissen wie Sie diese Texte online stellen können, kann das Implementieren durch planzeit media mit Sicherheit übernommen werden.

Responsive Webdesign für mobile Internetnutzer
Responsive? …braucht meine Website das nun wirklich auch noch?“
Sie haben vor Jahren mühselig eine schöne Website gebastelt und die sah auch mal richtig gut aus… zumindest damals auf Ihrem kleinen Bildschirm?
Da wurden Sie gelobt und Sie waren stolz, dass Sie das alleine hinbekommen haben…
Heute erkennen Sie, Ihre Seite sieht ganz schön altbacken aus, entspricht nicht mehr dem Look & Feel Ihres Unternehmens, denn hier haben Sie in den vergangenen Jahren kräftig investiert und modernisiert und der Gedanke an Ihre alte Webseite liegt Ihnen nun wie Blei im Magen.
Erstens verspüren Sie gar keine Lust wieder in die tiefen Weiten des www abzutauschen, schon wieder ein neues System kennenzulernen mit dem man Webseiten bauen kann, ach, und dann sollte es auch noch optimal auf mobilen Endgeräten aussehen. Jeder 2. googelt ja heute mobil, man nimmt das Internet überall hin mit und ruft ständig von unterwegs Informationen ab.
Notebooks, Tablet-Computer, Android-, iOS- und auch Windows-Phone-basierte Mobilgeräte, alle stellen in Look und Bedienbarkeit der Websites ganz neue Ansprüche. Für den Laien ist daher nicht so einfach da durchzublicken.
Es muss also ein professioneller Webdesigner her, oder vielleicht sogar eine Webdesignerin aus Berlin-Schmargendorf ;), der oder die für die optimale Darstellung Ihrer neuen Website auf allen Geräten, sprich die neue Seite im „Responsive Webdesign“ gestaltet.
Ein Schlagwort, das am treffendsten mit “reaktionsfähiges Webdesign“ übersetzt werden kann.
Bereits in Gestaltung und Umsetzung reagiert der Webdesigner schon auf alle Einflüsse von außen: Inhalte, Form, Text und Multimediales müssen ganz nach den Stärken und Schwächen der Anzeigegeräte tanzen – Nutzerführung und Menüs optimalen Bezug auf Bildschirmformate und haptische Interaktionsmöglichkeiten des Ausgabegeräts nehmen.
Und nicht zu vergessen: das Ranking der Suchmaschinen, allen voran Weltmarktführer „Google“, richtet sich bereits nach dieser plattformneutralen „useability“. Ja, google rankt mobile Websites separat. Es kann also sein, dass Sie eine nette Platzierung mit Ihrer alten Seite auf Desktops haben, aber im mobilen Ranking sind Sie deutlich dahinter aufzufinden.
Entwickeln Sie also nicht an Ihrer Zielgruppe vorbei!
Anpassungen sind wichtig, alle Tools zur Webseitenerstellung und führende Content-Management-Systeme schleifen sich bereits auf „Responsive“ ein. Änderungen des gewohnten Workflows sind dabei unausweichlich. Das bedeutet natürlich zusätzlichen Aufwand und ist auch nicht immer kompromisslos zu machen – nicht selten endet das beim kleinsten gemeinsamen Nenner. Aber das Ziel lohnt sich. Workflow und Tools bilden zusammen das einheitliche Template für alle zukünftigen Entwicklungen. Für alle Templates „à la Responsive“ kann der Aufwand zwar schon mal ein gutes Drittel höher als sonst ausfallen. Aber immer noch kostengünstiger, als die Erstellung mehrerer Templates für „X“ unterschiedliche Endgeräte! Nicht zuletzt der Nutzer findet im funktional und grafisch abgestimmten Resultat das optimale Surf-Erlebnis auf allen seinen Endgeräten – und wird es Ihnen danken! Soviel steht fest: wer nicht auf „Responsive“ setzt, wird möglicherweise bald nicht mehr gefunden.

Hotel Fotoshooting für Webseite und Prospekt
Fröhliches Hotel Fotoshooting mit Model-tauglicher Hotel-Leitung
In ländlicher Idylle zwischen Trier und Konz liegt das familiär geführte Hotel Restaurant Estricher Hof.
Nach großen Umbaumaßnahmen und Erweiterungen des Hotels mit großzügiger Außenterasse, Biergarten und Panorama Blockhaus, mussten nun auch neue Fotos her. Hotelzimmer und Restaurant hatte ich bereits im Jahr zuvor fotografiert. Umso mehr freut es wenn ein zufriedener Kunde mit Folgeauftrag droht :)
Das Hotel Restaurant Estricher Hof ist der perfekte Ort für jegliche Veranstaltungen wie Hochzeiten, Jubiläen und große Firmen- und Familienfeste.
Zum Glück war das Wetter für dieses Hotel Fotoshooting recht sonnig mit einer Horde Schäfchenwolken am Himmel. Das ist schön um satte warme Farben zu bekommen, jedoch sind Sonne und Schatten auch immer eine Herausforderung für den Fotografen. In der Nachbearbeitung mussten nämlich sämtliche Schattenbereiche, vor allem die unter den großen Schirmen auf der Terrasse, manuell aufgehellt werden. Meine Erfahrung hier ist, besser Bilder etwas zu dunkel fotografieren und hinterher aufhellen, als zu viel belichten und dann am Ende einen weißen statt blauen Himmel zu haben. Denn weiß bleibt weiß, da ist dann nicht mehr viel zu retten.